Wie gesetzlich vorgeschrieben für eigengenutzte Immobilien mit mehr als 5 Einheiten*, sollten Immobilien mit 6 oder mehr Einheiten eine reservierte Einheit bereitstellen für Kunden mit Behinderung. Die Unterkunft sollte diese Wohneinheiten eindeutig kennzeichnen und die barrierefreien Merkmale ausreichend detailliert beschreiben, um es Menschen mit Behinderungen angemessen zu ermöglichen, unabhängig zu beurteilen, ob die jeweilige Wohneinheit ihren Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Wenn Sie bei der Auswahl einer ADA-bezeichneten Einheit keine Zugänglichkeits- oder andere Behinderungsanforderungen haben, klicken Sie bitte auf Abbrechen und wählen Sie eine andere Einheit aus, es sei denn, es ist die letzte verfügbare Einheit. Wenn Sie die Anforderungen des American with Disabilities Act (ADA) für diese Einheit nicht erfüllen und es sich nicht um die letzte verfügbare Einheit handelt, behält sich The Riverside Ranch das Recht vor, Ihre Reservierung ohne Ihre Erlaubnis auf eine andere Einheit umzubuchen, um Kunden mit qualifizierten Behinderungen unterzubringen.< br>
*Gemäß Bundesgesetz wie unter https://www.ada.gov/taman3.html zu finden, Orte der Unterkunft mit 5 oder weniger Einheiten und wenn der Eigentümer auf dem Grundstück lebt, sind von der Notwendigkeit befreit, eine ADA-Einheit für Menschen mit Behinderungen zu haben. Religiöse Organisationen sind von Titel-III-Anforderungen ausgenommen. Historische Immobilien können auch von bestimmten Aspekten der Titel-III-Anforderungen ausgenommen sein, aber Immobilieneigentümer müssen dies auf der Grundlage lokaler und bundesstaatlicher Anforderungen überprüfen.
Alle anderen Eigenschaften können Titel-III-Anforderungen unterliegen.
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